Musterrabatt

Musterrabatt
im Außenhandelsgeschäft an Zwischenhändler (z.B. an Importhändler im Ausland) gewährter Rabatt für kleinere Warenmengen, die als Verkaufsmuster vorgesehen sind; Höhe bis zu 50 Prozent. Der M. soll dem Zwischenhändler einen Anreiz geben, Aufträge aufgrund der Referenzmuster die Lieferfirma zu akquirieren.

Lexikon der Economics. 2013.

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